Bourgogne Passetoutgrain

Das Weinbaugebiet Burgund. Die regionale Appellation Bourgogne Passtoutgrains ist praktisch deckungsgleich mit der Weinbauregion Burgund.

Das Weinbaugebiet Bourgogne Passetoutgrain ist die regionale Appellation der Weinbauregion Burgund. Eine andere Schreibweisen lautet Bourgogne passe-tout-grains. Regional heißt, dass jeder Wein der Großregion Burgund diesen Namen tragen darf, sofern die Mindestbestimmungen erfüllt sind. Seit dem 31. Juli 1937 wurden diese Bestimmungen im Rahmen einer Appellation d’Origine Contrôlée (kurz AOC) festgehalten[1]. Unter die Bestimmungen fallen ausschließlich Rot- und Roséweine. Der einfache und frische Rotwein sollte höchstens 2–3 Jahre gelagert werden. Die Trinktemperatur sollte bei recht kühlen 13–15 °C liegen. Der Bourgogne Passetoutgrain gehört zu den seltenen Weinen des Burgunds, die nicht sortenrein ausgebaut werden, sondern ein Verschnitt aus Gamay und Spätburgunder ist. Da es im Département Côte-d’Or praktisch keine Gamay-Reben gibt, konzentriert sich der Ausbau des Weins auf die Gegend der Côte Chalonnaise im Département Saône-et-Loire.

Im Jahr 2006 wurden insgesamt 606,98 Hektar unter dieser Herkunftsbezeichnung deklariert. Die Produktionsmenge lag zwischen 2003 und 2007 im Mittel bei 35.989 Hektoliter Wein. Diese Werte beinhalten nicht die Produktionsmengen des Bourgogne, dessen Anbaubedingungen und Erntemengen getrennt beschrieben werden. Recht populär war der Wein in den 1980er und 1990er Jahren, als die Erntemengen bei 65.000–100.000 Hektoliter lagen.

  1. http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000021163950&dateTexte=vig#LEGIARTI000021174756 Gesetzestext n° 2009-1252 vom 16. Oktober 2009 zu den Appellationen « Bourgogne », « Bourgogne grand ordinaire », « Bourgogne ordinaire », « Bourgogne Passe-tout-grains » und « Bourgogne aligoté »

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